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Förderungen

PV-Förderung in Österreich – ein Überblick

Die Fördersituation für Photovoltaik ist in Österreich alles andere als überschaubar oder langfristig klar geregelt. Vor allem hat sich das novellierte Ökostromgesetz als für die Praxis untauglich herausgestellt und Österreich im internationalen Vergleich abstürzen lassen. Diese Übersicht zur Förderlandschaft soll zur Orientierung beitragen.

1. Bundesweite Tarifförderung laut Ökostromgesetz
2. Bundesweite Investförderung für Kleinanlagen durch den Energie- und Klimafonds
3. Förderung der Gemeinden

 

Eine unabhängige Wirtschaftlichkeitsberechnung der Energie Verwertungs Argentur finden Sie hier:

 

Wirtschaftlichkeitsberechnung Photovoltaik

 

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PV Fibel

 

Interview auf Krone Hit Radio: 

 

Beitrag Förderungen

Beitrag Wirtschaftlichkeit



Zu 1) Bundesweite Tarifförderung laut Ökostromgesetz


Bundesweite Tarifförderung


Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt. Das Ökostromgesetz besteht seit dem Jahr 2002 und wurde bereits mehrfach novelliert.


Die Ökostromtarifförderung gilt für Anlagen die größer als 5 kWp sind. Für den in das Stromnetz eingespeisten Strom wird ein Fördertarif gewehrt. Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt. Nach Vertragsabschluss gelten die Tarife für 13 Jahre.
Pro Jahr steht für die Photovoltaik ein Förderbudget von 8 Millionen Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2012 ist das Förderbudget bereits vergeben.

 

Erst am 1. Jänner 2013 steht neues Förderbudget zur Verfügung.

 

Mit der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung vom 19. September 2012 ist neu, dass es bei Aufdachanlagen zusätzlich zum Fördertarif einen einmaligen Investzuschuss gibt und nur noch eine Förder-Größenklasse pro Anlagenart besteht.


• Aufdachanlagen: 5 kWp bis 500 kWp
• Anlagen auf Freiflächen: 5 kWp bis 500 kWp

Für die eingespeiste Strommenge erhalten Sie 2013 folgenden Tarif:

Aufdachanlagen: 18,12 Cent pro kWh plus ein Investitionszuschuss von 30 Prozent der Investkosten mit maximal 200 Euro pro kW (entspricht einem Fördertarif von 20,20 Cent).

Anlagen auf Freiflächen: 16,59 Cent pro kWh

Die Fördertarife sind netto Preise.


Welchen Fördertarif erhalte ich wenn ich jetzt um Förderung ansuche?

Im neuen ÖSG gibt es zusätzlich zum regulären 8 Millionen Euro Förderbudget einen „Resttopf“ von 19 Millionen Euro. Dieser wird flexibel unter Wind- und Kleinwasserkraft sowie unter Photovoltaik-Anlagen aufgeteilt.
Da das reguläre Förderbudget (8 Millionen Euro) bereits vergeben ist, erhalten all jene die noch heuer um PV-Förderung ansuchen einen Tarif von 18 Cent/kWh aus diesem Resttopf – vorausgesetzt dieses Budget steht noch zur Verfügung.
Das Budget des „Resttopfes“ wird jährlich um 1 Millionen Euro gesenkt.

Antrag zur Ökostromtarifförderung:

Bei der Antragstellung ist bereits der Ökostrombescheid sowie der Zählpunkt mitzuliefern.

 

Antragsformular - Ökostromtarifförderung

 

Antragstellung bei der OeMAG

Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012

 

Ökostromgesetz 2012

 

FAQ zum neuen Ökostromgesetz 2012


Zu 2) Bundesweite Investitionsförderung für Private Anlagen - 2013


Für netzgekoppelte Anlagen

Für die Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2012“ des Klima- und Energiefonds stehen insgesamt 36 Mio. Euro zur Verfügung.

Wer kann um Förderung ansuchen:
Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages nach Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt.

Förderhöhe:
Für freistehende/Aufdach-Anlagen bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale von 300,- Euro/kWpeak.

Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale von 400,- Euro/kWpeak.

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur KLIEN Förderung:

 

Leitfaden KLIEN 2013

 

www.pv2013.at.



Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Serviceteam Photovoltaik der Kommunalkredit Public Consulting:
Tel.nr.: 01/316 31-730
E-Mail.: pv@kommunalkredit.at


Zu 3) Investförderungen der Bundesländer
Alternativ bieten einige Bundesländer auch eigene Fördermodelle an. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Bundes- und Landesförderung bei einer PV-Anlage ist nicht möglich.

 

Firmenförderung:

 

Die Firmen MEA SOLAR und Wels Strom bieten allen Photovoltaik – Interessierten ein unschlagbares Angebot für den wirtschaftlichen Betrieb Ihrer Anlagen:

 

Mit 3 starken Partnern zu Ihrer Photovoltaik Anlage:

 

1. Ihr MEA PARTNER vor Ort plant, dimensioniert und errichtet Ihre PV Anlage


2. MEA SOLAR liefert Ihnen Ihre PV Anlage in höchster Qualität

 


Informationen im Internet
www.pvaustria.at
www.klimafonds.gv.at/photovoltaik
www.klimafonds.gv.at/gipv-fertighaeuser
www.public-consulting.at