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Förderungen

PV-Förderung in Österreich – ein Überblick

Die Fördersituation für Photovoltaik ist in Österreich alles andere als überschaubar oder langfristig klar geregelt. Vor allem hat sich das novellierte Ökostromgesetz als für die Praxis untauglich herausgestellt und Österreich im internationalen Vergleich abstürzen lassen. Diese Übersicht zur Förderlandschaft soll zur Orientierung beitragen.

1. Bundesweite Tarifförderung laut Ökostromgesetz
2. Bundesweite Investförderung für Kleinanlagen durch den Energie- und Klimafonds
3. Bundesweite Investförderung für PV in Fertigteilhäusern
4. Bundesweite Investförderung für gewerblich genutzte PV-Insellösungen
5. Landesförderung NÖ, Wien, Stmk, Vbg, …
6. Förderung der Gemeinden

 

Eine unabhängige Wirtschaftlichkeitsberechnung der Energie Verwertungs Argentur finden Sie hier:

 

Wirtschaftlichkeitsberechnung Photovoltaik

 

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Interview auf Krone Hit Radio: 

 

Beitrag Förderungen

Beitrag Wirtschaftlichkeit



Zu 1) Bundesweite Tarifförderung laut Ökostromgesetz


Bundesweite Tarifförderung



Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt. Das Ökostromgesetz besteht seit dem Jahr 2002 und wurde mehrfach novelliert. Die derzeit geltende Rechtslage basiert auf dem Gesetz aus dem Jahr 2002, der großen Novelle 2006 sowie kleinen Novellen 2007 und Anfang 2008 (1. Novelle 2008). Die letzte große Novelle (2. Novelle 2008, Parlamentsbeschluss im Juli 2008) zum Ökostromgesetz wurde am 23. September 2009 im Nationalrat beschlossen.


Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt.

 

Um die Förderung zu erhalten, müssen 100 % des gewonnenen Stroms in das Netz eingespeist werden.

 

Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:


5 kWp bis 20 kWp............. 27,6 Cent/kWh;
über 20 kWpeak ............... 23 Cent/kWh.

 

Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, die nicht ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, zb. auf Freiflächen, werden wie folgt festgesetzt:


5 kWp bis 20 kWp ........... 25 Cent/kWh;
über 20 kWp.................... 19 Cent/kWh.

 

Bezüglich dem Abbau der Warteliste, die mittlerweile bis 2023 reicht, kann noch nichts gesagt werden. Auch zum gesamten Fördervolumen, das für die Tarifförderung zur Verfügung steht, kann noch nichts gesagt werden.

 

Ökostromverordnung 2011 

 


Zu 2)  Investitionsförderung 2011

 

Auch 2011 stehen insgesamt 35 Millionen Euro zur Verfügung. Der Start erfolgt wieder gestaffelt nach Bundesländern ab 4.4.2011, 18 Uhr.

 

Wer kann einreichen?


Der Klima- und Energiefonds richtet sich mit seiner „Förderaktion Photovoltaik 2011“ erneut ausschließlich an private Haushalte.

 

Bis zu welcher Anlagengröße wird gefördert?


Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe, gefördert wird allerdings nur bis zu einer Größe von 5 kWpeak.

 

Wie hoch ist der geförderte Betrag?


Die Förderung ist mit 30 Prozent der Investitionskosten beschränkt, die Förderpauschale pro Kilowatt beträgt 1.100 Euro/kWpeak (Wert 2011 - neue Terife noch nicht bekannt).


Höhere Fördersätze für „Gebäudeintegrierte Photovoltaik“ Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen – hier übernimmt die Technologie eine konkrete Gebäudefunktion z.B. als Fassade, Dach oder Sonnenschutz – werden mit 1.450 Euro/kWpeak gefördert (Wert 2011 - neue Terife noch nicht bekannt).

 

Der Ablauf der Einreichung


Das Einreichverfahren 2011 ist wie im Vorjahr zweistufig gestaltet. Die Einreichtage sind nach Bundesländern gestaffelt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online und nach dem „first-come – first-served“ Prinzip. Das heißt, die Förderungen werden nach dem Einlangen der Ansuchen pro Bundesland gereiht und vergeben. Antragsteller haben bis zum jeweiligen Bundesländerstart Zeit, um ein verbindliches Angebot einzuholen, das eine der Einreichvoraussetzungen ist.

 

Beratungshotline


Die Kommunalkredit Public Consulting steht AntragstellerInnen unter der Wiener Telefonnummer 01/31631-730 zur Verfügung.


Einreichstart in den Bundesländern


Der Einreichstart in den Bundesländern erfolgt zu den nachfolgenden Zeiten:

Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg: 4.4.2011, 18:00 Uhr – 30.4.2011, 18:00 Uhr

 

Kärnten, Salzburg und Steiermark: 5.4.2011, 18:00 Uhr – 30.4. 2011, 18:00 Uhr

Burgenland, Niederösterreich und Wien: 6.4.2011, 18:00 Uhr – 30.4.2011, 18:00 Uhr

 

Fertigstellungsfrist für die Anlage ist der 30.6.2012.

Details über die PV-Förderung des Klimafonds 2011 finden Sie hier!:

 

Leitfaden Förderaktion KLIEN 2011

 

online Leitfaden KLIEN 2011

 

Häufig gestellte Fragen zu KLIEN 2011

 


Zu 3) Bundesweite Investförderung für PV in Fertigteilhäusern
Das Förderprogramm „Gebäudeintegrierte Photovoltaik in Fertighäusern“ soll mithelfen, die PV als Standardelement im Fertigteil-Hausbau zu verankern. Bis zu 13 000 Euro stellt der Klima- und Energiefonds beim Kauf eines Fertigteilhauses mit PV zur Verfügung. Das Fertighaus muss energierelevante Kriterien erfüllen: Passivhaus, Klima-Aktiv Haus, <30 kWh Heizwärmebedarf laut Energieausweis. 1 Million Euro stehen für 2010 zur Verfügung.

Zu 4) Bundesweite Investförderung für gewerblich genutzte PV-Insellösungen
Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) bietet eine Investförderung für PV-Insellösungen. Förderwerber sind natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind. Gefördert werden bis zu 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten.

Zu 5) Investförderungen der Bundesländer
Alternativ bieten einige Bundesländer auch eigene Fördermodelle an. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Bundes- und Landesförderung bei einer PV-Anlage ist nicht möglich.

 

Firmenförderung:

 

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Informationen im Internet
www.pvaustria.at
www.klimafonds.gv.at/photovoltaik
www.klimafonds.gv.at/gipv-fertighaeuser
www.public-consulting.at


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