Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der eww ag | MEA Solar im Folgenden „MEA solar“ genannt

1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von MEA solar erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden – außer im Fall der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung – nicht anerkannt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Angebote

Unsere Angebote sind frei bleibend. Technische Änderungen der Geräte bzw. technische Weiterentwicklungen sind vorbehalten.

3. Preise

MEA solar verkauft und liefert entsprechend den jeweils gültigen Preislisten und Einkaufsinformationen. Diese Preise sind Nettopreise ab Werk ohne Verpackungs- und Versandkosten. Erfolgt jedoch die Lieferung bzw. die Leistungsausführung mehr als 2 Monate nach der Auftragserteilung, so werden die Preise allfälligen Materialkostenerhöhungen entsprechend angepasst. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.. (Preisänderung für Verbrauchergeschäfte fraglich – Preisauszeichnungsgesetz – Prospekt f. Verbraucher gültig?!! 

4. Zahlungen

Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung auf das Geschäftskonto von MEA solar einzuzahlen und gelten erst mit dem Einlangen auf diesem Konto als geleistet. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist MEA solar berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. zu verrechnen. Ist der Kunde kein Verbraucher, so verzichtet er auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

5. Mahn- & Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der MEA solar entstehenden, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso- sowie Klagskosten und –spesen zu ersetzen.

6. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

7. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist MEA solar zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktritts besteht für MEA solar bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MEA solar berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, den Eigentumsvorbehalt gem. Pkt 10 geltend zu machen und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück oder begehrt seine Aufhebung, so hat MEA solar die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von MEA solar einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu bezahlen.

8. Leistungsfristen und Termine

Falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, sind die von MEA solar angegebenen Lieferfristen stets unverbindlich. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder nicht durch MEA solar verschuldete Ereignisse verlängern Liefer- und Fixtermine entsprechend, ohne dass dadurch Ansprüche des Kunden entstehen. Wird die Leistungsausführung durch im Einflussbereich des Kunden liegende Gründe verzögert oder unterbrochen, so trägt der Kunde sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten. MEA solar ist in diesem Fall berechtigt, Leistungen bzw. Aufwendungen mit Teilabrechnungen fällig zu stellen.

9. Erfüllungsort und Versandbedingungen

Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der MEA solar. Der Versand erfolgt stets, auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer hat MEA solar ihre Vertragspflicht erfüllt und geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt analog für Teillieferungen.

10. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. 

11. Forderungsabtretung

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

12. Gewährleistung

MEA solar gewährleistet die Mängelfreiheit ihrer Leistungen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Werden die Montage-, Betriebs- oder Wartungsanleitungen von MEA solar nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den original Spezifikationen entsprechen oder die Ware unsachgemäß gehandhabt, so entfällt jede Gewährleistung, soweit eine Mangel hierauf zurückzuführen ist.

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so gelten darüber hinaus folgende Einschränkungen der Gewährleistungspflichten als vereinbart:

  • Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Struktur, etc.).
  • Der Kunde hat sogleich nach Erhalt der Ware diese zu überprüfen und zu übernehmen oder durch bevollmächtigte Personen überprüfen und übernehmen zu lassen. Verzichtet der Kunde auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigen, so gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert und abgenommen.
  • Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen und die mangelhafte Ware mit einer genauen Fehlerbeschreibung sowie einer Rechnungskopie an den Sitz von MEA solar anzuliefern. Sofern die Transportkosten nicht außer Verhältnis zum Auftragswert stehen, werden diese durch den Kunden getragen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von MEA solar durch Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder Preisänderung.

Voraussetzung für eine Haftung, Gewährleistung oder Garantieleistung durch MEA solar ist zudem, dass – der Einbau entsprechend der Montageanleitung in der jeweils geltenden Fassung durch einen konzessionierten Heizungsbauer oder Installateur erfolgt; MEA solar die Gelegenheit zur Prüfung von Beanstandungen an Ort und Stelle unverzüglich nach dem Auftreten etwaiger Mängel gegeben wurde; eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Inbetriebnahme sowie die jährliche Überprüfung und Wartung durch ein hiezu konzessioniertes Fachunternehmen vorliegt.

13. Garantie

MEA solar gibt die für Waren von Vorlieferanten übernommenen Garantiezusagen laut den gültigen Preislisten und Einkaufsinformationen ungekürzt an den Kunden weiter. Die jeweiligen Garantien beinhalten ausschließlich die kostenlose Ersatzteillieferung (ausgenommen Glasbruch) und keine Einbau- bzw. Montagekosten. Voraussetzung für jegliche Garantieleistung ist, dass der Einbau, die Inbetriebnahme und die Wartung entsprechend der jeweils geltenden Montageanleitung bzw. Gebrauchsanweisung durch einen konzessionierten Heizungsbauer oder Installateur erfolgen und MEA solar die Gelegenheit zur Prüfung von Beanstandungen an Ort und Stelle unverzüglich nach dem Auftreten etwaiger Mängel gegeben wurde.

14. Prüfungsobliegenheiten des Kunden

Die Statik des Kollektorstandortes ist bauseits zu prüfen und zu gewährleisten. Zudem ist die Anlage jedenfalls jährlich vom Kunden oder dessen Beauftragten auf Anlagendruck, Dichtheit, Frostsicherheit und PH-Wert zu prüfen.

15. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat (außer bei Verbrauchergeschäften) der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

16. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

17. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz von MEA solar sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

18. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Vertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist bis auf Widerruf damit einverstanden, dass MEA solar zum Zwecke der Produktinformation telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Wege Kontakt mit ihm aufnimmt. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. 

19. Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (Fax, Mail?). Falls eine oder mehrere Bestimmungen des Vertragsverhältnisses oder dieser AGB ungültig oder undurchführbar sind oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner werden unwirksame und undurchführbare Bestimmungen durch Regelungen ersetzen, die dem vereinbarten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen